Rahmenvertrag für Dienstleistungen

Dieser Hauptdienstleistungsvertrag regelt den Erwerb und die Nutzung der Superfy Dienste und Produkte durch den Kunden.

Durch die Annahme dieser Vereinbarung, indem er (1) ein Kästchen anklickt, das die Annahme anzeigt, (2) ein Bestellformular ausfüllt, das auf diese Vereinbarung verweist, oder (3) Test- oder Pilotdienste in Anspruch nimmt, erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn die Person, die diese Vereinbarung akzeptiert, im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptiert, erklärt sie, dass sie befugt ist, dieses Unternehmen und seine Tochtergesellschaften an diese Bedingungen zu binden; in diesem Fall bezieht sich der Begriff "Kunde" auf dieses Unternehmen und seine Tochtergesellschaften. Wenn die Person, die diese Vereinbarung akzeptiert, nicht über eine solche Befugnis verfügt oder mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist, darf sie diese Vereinbarung nicht akzeptieren und die Dienste nicht nutzen.

1. DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG

1.1 Diein dieser Klausel enthaltenen Definitionen und Auslegungsregeln gelten für diesen Vertrag.

Vertrag:diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen mit allen zwischen Superfy und dem Kunden vereinbarten Bestellformularen und allen hierin genannten Nebenvereinbarungen oder Dokumenten.

Verbundenes Unternehmen:jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt ein anderes Unternehmen kontrolliert oder von diesem kontrolliert wird oder unter direkter oder indirekter gemeinsamer Kontrolle mit einem anderen Unternehmen steht; und "Kontrolle" bedeutet die Befugnis, direkt oder indirekt die Leitung und Politik eines Unternehmens durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch Vertrag oder auf andere Weise zu lenken oder zu bestimmen.

Autorisierte Nutzer:die Mitarbeiter, Auftragnehmer, Subunternehmer und Vertreter, die vom Kunden zur Nutzung der Dienste autorisiert sind.

Beta-Dienste:Superfy-Dienste oder -Funktionen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, damit er sie nach eigenem Ermessen und ohne zusätzliche Kosten ausprobieren kann, und die eindeutig als Beta, begrenzte Version, Entwicklervorschau, Nicht-Produktionsversion, Evaluierung oder mit einer ähnlichen Beschreibung gekennzeichnet sind.

Geschäftstag:ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag in Irland, Kanada oder Australien ist, an dem die Banken in Dublin, Ottawa oder Canberra für Geschäfte geöffnet sind.

Geschäftszeiten:9.00 Uhr bis 17.30 Uhr Ortszeit in Irland/Vereinigtes Königreich, Kanada oder Australien, an jedem Geschäftstag.

Kunde:der auf dem Bestellformular angegebene Kunde.

Kundendaten:die Informationen und Daten, die vom Kunden, von autorisierten Benutzern oder von Superfy im Namen des Kunden zum Zweck der Nutzung der Dienste oder zur Erleichterung der Nutzung der Dienste durch den Kunden eingegeben werden.

Vertrauliche Informationen:alle Unterlagen, technischen Informationen, Software, Geschäftsinformationen, Rückmeldungen, Geschäftsgeheimnisse oder Know-how oder andere Materialien vertraulicher Art oder solche, die während der Laufzeit dieses Vertrages von einer Partei der anderen vertraulich offengelegt werden.

Co-Termination: derProzess, bei dem die nachfolgenden Bedingungen des Bestellformulars anteilig auf die aktuelle Laufzeit angewandt werden Controller, Prozessor, Datensubjekt, personenbezogene Daten und Verarbeitung (und Prozess) oder gleichwertige Begriffe: haben die in den Datenschutzgesetzen angegebene Bedeutung.

DPA: dieDatenverarbeitungsvereinbarung, abrufbar unter https://www.superfy.com/terms-service/

Datenschutzgesetze: dieBestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (die "DSGVO") in ihrer jeweils geänderten oder ersetzten Fassung sowie alle Verordnungen oder Rechtsakte, die auf dieser Grundlage erlassen wurden, und alle anderen geltenden Rechtsvorschriften in Bezug auf die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung oder Speicherung personenbezogener Daten.

Datenverbindungs- und Hosting-Gebühren: dieGebühren für die SIM-Karten, die Konnektivität und zusätzliche Hosting-Gebühren, wie im Bestellformular angegeben.

Lieferdatum: daszwischen den Parteien vereinbarte Datum, an dem die Hardware von Superfy an den Kunden geliefert wird.

Lieferort: dieAdresse und die Orte für die Lieferung, wie sie im Bestellformular angegeben sind oder wie sie in einer Kundenbestellung angegeben sind.

Datum des Inkrafttretens:das Datum, an dem diese MSA in Kraft tritt, wie auf dem ersten vom Kunden unterzeichneten Bestellformular oder der Kundenbestellung angegeben.

Gebühren:die Gebühren für die Dienste, wie im Bestellformular angegeben, einschließlich der Abonnementgebühren und der Datenverbindungs- und Hosting-Gebühren.

Hardware: bezeichnetdie von Superfy gelieferte Ausrüstung wie Geräte, Sensoren und zugehörige Peripheriegeräte, wie in einem Bestellformular angegeben.

Anfängliche Laufzeit:die anfängliche Laufzeit dieser Vereinbarung, wie im Bestellformular angegeben.

Installationsdatum: daszwischen den Parteien vereinbarte Datum, an dem die Hardware von Superfy oder deren autorisierten Installateuren installiert wird.

Geistige Eigentumsrechte: Patente, patentierbare Rechte, Urheberrechte, Designrechte, Gebrauchsmuster, Marken (unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder nicht), Handelsnamen, Rechte an Domänennamen, Rechte an Erfindungen, Rechte an Daten, Datenbankrechte, Rechte an Know-how und vertraulichen Informationen, Quellcode und alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf eine Technologieanwendung, und alle anderen Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum und ähnliche oder analoge Rechte, die nach den Gesetzen eines beliebigen Landes bestehen, sowie alle anhängigen Anträge und das Recht, diese anzumelden oder einzutragen (gegenwärtig, künftig und eventuell, einschließlich aller Verlängerungen, Erweiterungen, Wiederaufnahmen und aller aufgelaufenen Klagerechte).

Bestellformular:das vom Kunden unterzeichnete Formular, das die Bestellung der Dienste gemäß diesen Nutzungsbedingungen bestätigt. Das Bestellformular umfasst alle nachfolgenden Bestelldokumente für Dienstleistungen, die von den Parteien unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Vereinbarung unterzeichnet werden.

Plattform:die Online-Softwareplattform und Anwendungen, die von Superfy als Teil der Dienste bereitgestellt werden.

Verlängerungszeitraum: diein Klausel 12.1 beschriebenen Zeiträume.

RMA-Richtlinie:die Superfy RMA-Service-Richtlinie und -Verfahren, die hier verfügbar sind.

Dienstleistungen:Lieferung (und ggf. Installation) von Hardware, Bereitstellung der Abonnementdienste und sonstiger Dienstleistungen, wie im Bestellformular näher beschrieben.

Zeitplan:die einem Bestellformular beigefügten Zeitpläne

Versanddatum: daszwischen den Parteien vereinbarte Datum, an dem die Hardware zur Abholung durch das Versandunternehmen des Kunden bereit ist.

Spezifikationen: dasDatenblatt in Bezug auf die Hardware, wie es von Superfy von Zeit zu Zeit veröffentlicht wird.

Abonnementgebühren:die Gebühren in Bezug auf die Abonnementdienste, wie im Bestellformular angegeben.

Abonnementdienste:der Zugang zur Plattform und zu den abonnierten Modulen innerhalb der Plattform, wie in Klausel 2.2 und im Bestellformular festgelegt;

Abonnementlaufzeit:sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, die 60-monatige Laufzeit der Abonnementdienste.

Laufzeit:die anfängliche Laufzeit zusammen mit allen nachfolgenden Verlängerungslaufzeiten.

Virus:jede Sache oder Vorrichtung (einschließlich Software, Code, Dateien oder Programme), die: den Betrieb von Computersoftware, Hardware oder Netzwerken, Telekommunikationsdiensten, -ausrüstungen oder -netzwerken oder anderen Diensten oder Geräten verhindern, beeinträchtigen oder anderweitig nachteilig beeinflussen; den Zugang zu oder den Betrieb von Programmen oder Daten, einschließlich der Zuverlässigkeit von Programmen oder Daten, verhindern, beeinträchtigen oder anderweitig nachteilig beeinflussen (sei es durch Neuanordnung, Veränderung oder Löschung von Programmen oder Daten im Ganzen oder in Teilen oder anderweitig); oder die Benutzererfahrung beeinträchtigen, einschließlich Würmer, trojanische Pferde, Viren und andere ähnliche Dinge oder Geräte.

Gewährleistungsfrist:der Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Auslieferung der Hardware an den Kunden, in dem der Kunde eine RMA durchführen kann.

1.2 Die Überschriften von Klauseln, Zeitplänen und Absätzen haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieses Vertrags. Eine Person umfasst eine Einzelperson, eine juristische Person oder eine Körperschaft ohne Rechtspersönlichkeit (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder nicht) sowie die gesetzlichen und persönlichen Vertreter, Rechtsnachfolger oder zulässigen Rechtsnachfolger dieser Person. Eine Bezugnahme auf ein Unternehmen umfasst jede Gesellschaft, Körperschaft oder sonstige juristische Person, unabhängig davon, wo und wie sie gegründet wurde. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, schließen Wörter im Singular den Plural und im Plural den Singular ein. Eine Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Vorschrift ist eine Bezugnahme auf das Gesetz in seiner jeweils gültigen Fassung, unter Berücksichtigung aller Änderungen, Erweiterungen oder Wiederinkraftsetzungen, und schließt alle nachrangigen Rechtsvorschriften ein, die zu diesem Zeitpunkt in Kraft sind. Ein Verweis auf die Schriftform schließt Faxe und E-Mail ein.

2. DIENSTLEISTUNGEN

2.1 Superfyerbringt die Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags.

2.2 Während derLaufzeit des Abonnements und vorbehaltlich der Zahlung der Gebühren gewährt Superfy dem Kunden hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht auf Zugang und Nutzung der Plattform während der Laufzeit, ohne das Recht, Unterlizenzen zu vergeben.

2.3 Der Kundekann einen autorisierten Nutzer als Administrator (oder "Master"-Administrator) benennen, der die Kontrolle über das Dienstkonto des Kunden hat, einschließlich der Verwaltung der autorisierten Nutzer und der Kundendaten. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Wahl des Administrators und alle von ihm durchgeführten Maßnahmen. Der Kunde stimmt zu, dass sich die Verantwortlichkeiten von Superfy nicht auf die interne Verwaltung oder Administration der Plattform für den Kunden erstrecken.

2.4 InBezug auf die autorisierten Nutzer verpflichtet sich der Kunde, dass:

2.4.1 jeder autorisierte Nutzer ein sicheres Passwort für die Nutzung der Plattform hat und dass jeder autorisierte Nutzer sein Passwort vertraulich behandeln wird; und

2.4.2 wenn sich bei einer Untersuchung herausstellt, dass ein Passwort an eine Person vergeben wurde, die kein autorisierter Nutzer ist, wird der Kunde unbeschadet der sonstigen Rechte von Superfy diese Passwörter unverzüglich deaktivieren und keine neuen Passwörter an solche Personen vergeben.

3. LIEFERUNG, VERSAND UND INSTALLATION DER HARDWARE

3.1 Sofernsich der Kunde nichtdafür entscheidet, den Versand selbst zu organisieren, wird die gesamte Hardware an den Lieferort des Kunden in Übereinstimmung mit einem gegenseitig vereinbarten Incoterm oder einem durch ein genehmigtes Angebot von Superfy vereinbarten Incoterm geliefert. Superfy unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um die angegebenen Liefertermine einzuhalten, haftet jedoch nicht (vertraglich, fahrlässig oder anderweitig) für Verluste oder Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Termine ergeben, wie auch immer diese verursacht werden. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, kann Superfy die Lieferung in einer oder mehreren Teillieferungen vornehmen.

3.2 Wennauf einem Bestellformular eine Installation angegeben ist, wird mit dem Kunden ein Installationstermin vereinbart, und die Installation wird von Superfy oder einem von Superfy beauftragten Dritten durchgeführt. Der Kunde ist verpflichtet, den Installateur rechtzeitig zu benachrichtigen und ihm ausreichend Zeit und Zugang zu den Behältern und den Standorten für die Installation zu gewähren. Falls der Kunde den Termin weniger als achtundvierzig (48) Stunden vorher ankündigt, kann Superfy nach eigenem Ermessen dem Kunden eine Gebühr für die Verschiebung in Rechnung stellen.

3.3 Die Gefahrfür die gekaufte Hardware geht mit der Lieferung an den Lieferort auf den Kunden über. Ungeachtet des Gefahrenübergangs geht das Eigentum an der Hardware erst mit der vollständigen Zahlung des Hardwarepreises auf den Kunden über.

3.4 DieLaufzeit des Abonnements beginnt 30 Tage nach dem Versanddatum, dem Lieferdatum oder dem Installationsdatum, je nachdem, ob im Bestellformular angegeben ist, dass der Kunde oder Superfy die Installation vornimmt, und ob der Kunde oder Superfy den Versand übernimmt.

3.4 Wenneine Verzögerung des Versand-, Liefer- oder Installationsdatums durch den Kunden verursacht wird, beginnt die Laufzeit des Abonnements am ursprünglich vereinbarten Datum.

4. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

4.1 Der Kundeist verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um einen unbefugten Zugang zu den Diensten oder deren Nutzung zu verhindern und Superfy im Falle eines solchen unbefugten Zugangs oder einer solchen Nutzung unverzüglich zu benachrichtigen.

4.2 Der Kundeist für die Handlungen und Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen und autorisierten Nutzer, die auf die Dienste zugreifen, so verantwortlich und haftbar, als wären es die Handlungen und Unterlassungen des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Superfy, seine verbundenen Unternehmen und Subunternehmer zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten gegen jegliche Ansprüche, Kosten, Verluste, Schäden oder Verbindlichkeiten, die sich aus den Handlungen oder Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen und autorisierten Nutzer ergeben.

4.3 Der Kundedarf während der Nutzung der Dienste nicht auf Viren oder Material zugreifen, dieses speichern, verteilen oder übertragen, das (i) ungesetzlich, schädlich, bedrohlich, verleumderisch, obszön, verletzend, belästigend oder rassistisch oder ethnisch beleidigend ist; oder (ii) illegale Aktivitäten erleichtert, sexuell eindeutige Bilder zeigt, ungesetzliche Gewalt fördert; oder (iii) diskriminierend oder anderweitig rechtswidrig ist oder Personen oder Eigentum Schaden zufügt; (iv) unaufgefordertes oder nicht genehmigtes Werbe-, verkaufsförderndes oder Marketingmaterial enthält; oder (v) zu einem Verhalten anregt, das eine Straftat darstellen, eine zivilrechtliche Haftung nach sich ziehen oder anderweitig gegen ein anwendbares Gesetz oder eine Verordnung verstoßen könnte.

4.4 Es ist dem Kundennicht gestattet, außer in den Fällen, in denen dies nach geltendem Recht zulässig ist und nicht durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien ausgeschlossen werden kann, und außer in dem durch diesen Vertrag ausdrücklich gestatteten Umfang, (i) zu versuchen, die Dienste ganz oder teilweise zu kopieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, zu rahmen, zu spiegeln, neu zu veröffentlichen, herunterzuladen, darzustellen, zu übertragen oder zu vertreiben, gleichgültig in welcher Form oder in welchem Medium oder mit welchen Mitteln; (ii) zu versuchen, die Dienste ganz oder teilweise zurückzukompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig in eine für den Menschen wahrnehmbare Form zu bringen; (iii) auf die Dienste ganz oder teilweise zuzugreifen, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, das/die mit den Diensten konkurriert; oder (iv) technische Beschränkungen der Dienste zu umgehen.

4.5 Der Kundeist verpflichtet, (i) alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf seine Aktivitäten im Rahmen dieses Vertrags einzuhalten; (ii) alle erforderlichen Lizenzen, Zustimmungen und Erlaubnisse einzuholen und aufrechtzuerhalten, die Superfy, verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer benötigen, um ihre jeweiligen Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags zu erfüllen; (iii) sicherzustellen, dass sein Netzwerk und seine Systeme den von Superfy bereitgestellten Spezifikationen entsprechen, und ist allein verantwortlich für die Beschaffung und Aufrechterhaltung seiner Netzwerkverbindungen und für alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferausfälle und alle anderen Verluste oder Schäden, die sich aus oder in Verbindung mit den Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen des Kunden ergeben.

4.6 Unbeschadetanderer gesetzlicher oder billigkeitsrechtlicher Rechte von Superfy behält sich Superfy das Recht vor, ohne Haftung gegenüber dem Kunden den Zugang des Kunden oder autorisierter Nutzer zu den Diensten auszusetzen oder zu deaktivieren, wenn der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Klausel 4 verstößt, und der Kunde ist dadurch nicht berechtigt, eine Erstattung oder Entschädigung für eine solche Aussetzung zu verlangen. In Anbetracht der Art der Verpflichtungen in dieser Klausel 4 und der Auswirkungen, die ein Verstoß gegen diese Klausel auf Superfy und die Dienste haben könnte, wird keine Frist zur Abhilfe gewährt, bevor Superfy die hierin enthaltenen Aussetzungsrechte ausübt.

5. GEBÜHREN UND ZAHLUNG

5.1 DieParteien haben die Laufzeit des Abonnements und die Gebühren auf dem Bestellformular vereinbart

5.2 Der Kundestellt Superfy gültige und aktualisierte Kreditkarteninformationen zur Verfügung, oder eine gültige Bestellung oder ein alternatives Dokument, das für Superfy akzeptabel ist. Wenn der Kunde Superfy Kreditkarteninformationen zur Verfügung stellt, ermächtigt der Kunde Superfy, diese Kreditkarte für alle im Bestellformular aufgeführten Dienste für die erste Abonnementlaufzeit und alle Verlängerungsabonnemente zu belasten, wie im Abschnitt "Laufzeit und Kündigung" unten dargelegt. Diese Abrechnungen erfolgen im Voraus, entweder jährlich oder in Übereinstimmung mit einer anderen Abrechnungshäufigkeit, die im entsprechenden Bestellformular angegeben ist. Wenn im Bestellformular angegeben ist, dass die Zahlung mit einer anderen Methode als einer Kreditkarte erfolgt, stellt Superfy dem Kunden im Voraus und ansonsten in Übereinstimmung mit dem betreffenden Bestellformular eine Rechnung. Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, sind die in Rechnung gestellten Gebühren 30 Tage nach Rechnungsdatum netto fällig. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Superfy vollständige und korrekte Rechnungs- und Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen und Superfy über alle Änderungen dieser Informationen zu informieren.

5.3 Superfystellt dem Kunden eine Rechnung aus und der Kunde zahlt die Gebühren gemäß den Bestimmungen des Bestellformulars und dieser Ziffer 5. Die Gebühren für Verlängerungsfristen entsprechen den Angaben im Bestellformular oder, falls nicht angegeben, den zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarifen von Superfy, ungeachtet etwaiger Preisnachlässe in einer früheren Bestellung.

5.4 WennSuperfy die Zahlung der Gebühren nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum gemäß den im Bestellformular festgelegten Zahlungsbedingungen erhalten hat, kann Superfy, unbeschadet anderer Rechte und Rechtsmittel von Superfy, nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von weiteren fünfzehn (15) Tagen und ohne Haftung gegenüber dem Kunden das Passwort, das Konto und den Zugang des Kunden zu allen oder einem Teil der Dienste deaktivieren, und Superfy ist nicht verpflichtet, die Dienste ganz oder teilweise zu erbringen, solange die betreffende(n) Rechnung(en) unbezahlt bleiben. Darüber hinaus werden auf diese fälligen Beträge täglich Zinsen zu einem Jahreszinssatz in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank oder, wenn dieser Zinssatz einen anwendbaren zulässigen gesetzlichen Zinssatz übersteigt, zu dem höchsten gesetzlich zulässigen Zinssatz berechnet, und zwar ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung, unabhängig davon, ob vor oder nach einem Urteil.

5.5 AlleBeträge, die in diesem Vertrag genannt werden oder auf die Bezug genommen wird, sind nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig, es sei denn, dies ist an anderer Stelle im Vertrag angegeben, und verstehen sich ausschließlich aller Umsatz-, Nutzungs-, Mehrwert-, Quellen- und sonstiger Steuern und Abgaben, die in angemessener Höhe auf die Rechnung(en) von Superfy aufgeschlagen werden müssen. Der Kunde zahlt alle Steuern und Abgaben (einschließlich Quellensteuer), die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhoben werden. Der Kunde zahlt alle Gebühren in voller Höhe ohne Aufrechnung oder Gegenforderung.

5.6 Superfy behält sich das Recht vor, währendjedes Jahres der Abonnementlaufzeit die Gebühren zu ändern und/oder neue Gebühren und Entgelte einzuführen, wobei der Kunde dreißig (30) Tage im Voraus darüber informiert wird.

5.7 Die Gebühren von Superfyenthalten keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Veranlagungen jeglicher Art, einschließlich beispielsweise Mehrwert-, Umsatz-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von irgendeiner Gerichtsbarkeit erhoben werden (zusammenfassend als "Steuern" bezeichnet). Der Kunde ist verantwortlich für die Zahlung aller Steuern, die mit seinen Käufen im Rahmen dieser Vereinbarung verbunden sind. Wenn Superfy rechtlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzutreiben, für die der Kunde gemäß diesem Abschnitt verantwortlich ist, stellt Superfy dem Kunden eine Rechnung aus und der Kunde zahlt diesen Betrag, es sei denn, der Kunde legt Superfy eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vor, die von der zuständigen Steuerbehörde genehmigt wurde. Zur Klarstellung: Superfy ist allein für Steuern verantwortlich, die auf der Grundlage seines Einkommens, seines Eigentums und seiner Mitarbeiter erhoben werden.

6. UNTERSTÜTZUNG UND WARTUNG

6.1 Der Kundekann Superfy für Support in Bezug auf die Dienste kontaktieren, indem er support@superfy.com kontaktiert oder die veröffentlichten Support-Telefonnummern während der Geschäftszeiten anruft.

6.2 VonZeit zu Zeit kann es notwendig sein, dass Superfy Wartungsarbeiten an den Superfy Systemen und der Plattform durchführt. Wenn die Wartung voraussichtlich zu einer Nichtverfügbarkeit der Dienste führt, wird Superfy sich bemühen, den Kunden im Voraus zu informieren. Außerplanmäßige Wartungsarbeiten im Zusammenhang mit einem bedeutenden Ereignis können jederzeit ohne Vorankündigung durchgeführt werden.

6.3 Wennder Kunde zusätzliche Unterstützung über den normalen Support hinaus angefordert hat, kann Superfy dem Kunden einen Kostenvoranschlag für professionelle Dienstleistungen oder Softwareentwicklungsdienste machen.

7. GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

7.1 JedePartei garantiert, dass sie die volle unternehmerische Befugnis hat, (i) diesen Vertrag abzuschließen, (ii) ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen und (iii) der anderen Partei die hierin gewährten Rechte zu gewähren.

7.2 Der Kundegarantiert, dass Kundendaten, Material, Inhalte oder Links, die Superfy vom Kunden oder in dessen Namen zur Verfügung gestellt werden: (i) Eigentum des Kunden sind oder mit der ausdrücklichen Zustimmung des Dritten, der die Eigentumsrechte (einschließlich des Urheberrechts) an diesem Material innehat, zur Verfügung gestellt werden oder, alternativ, gemeinfrei sind und nicht im Eigentum eines Dritten stehen oder anderweitig unter das Urheberrecht fallen; (ii) nicht die Rechte einer natürlichen oder juristischen Person verletzen, einschließlich des Rechts auf Publizität, des Rechts auf Privatsphäre oder der geltenden Datenschutzgesetze oder Direktmarketinggesetze, und nicht verleumderisch sind; und (iii) nicht zu Betrug am Verbraucher (einschließlich falscher oder irreführender Angaben), Produkthaftung, unerlaubter Handlung, Vertragsbruch, Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, Verletzung, Schaden oder Beeinträchtigung jeglicher Art für eine natürliche oder juristische Person führen.

7.3 Superfybehält sich das Recht vor, neue oder verbesserte Merkmale und Funktionalitäten für die Dienste einzuführen, ohne den Kunden im Voraus zu benachrichtigen.

7.4 Superfygewährleistet in Bezug auf die Hardware, dass:

7.4.1 dassSuperfy am Tag des Inkrafttretens das Recht hat, die Hardware an den Kunden zu verkaufen;

7.4.2 dieHardware in allen wesentlichen Punkten mit den von Superfy während der Gewährleistungsfrist veröffentlichten Spezifikationen für diese Hardware übereinstimmt; und

7.4.3 dassdie Hardware bei normalem Gebrauch während der Gewährleistungsfrist frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern ist.

7.5 DieSuperfy RMA-Richtlinie gilt für alle Ansprüche, die sich darauf beziehen, dass die Hardware nicht mit der in Klausel 7.4 genannten Garantie übereinstimmt.

7.6 Superfyhaftet gegenüber dem Kunden nicht für Handlungen oder Versäumnisse von Dritten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Mobilfunkanbieter und den Anbieter der mobilen Kommunikation, die für die Übertragung der Kommunikation und der Daten von der Hardware zur Plattform verwendet werden), auf die sich die Parteien bei der Erfüllung dieses Vertrags verlassen. Superfy lehnt jede Garantie für die Sicherheit und das für die Übertragung von Daten und Informationen verwendete drahtlose Netzwerk ab.

7.7Abgesehen von den hierin enthaltenen ausdrücklichen Garantien werden die Dienste im Ist-Zustand bereitgestellt, und alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, Zusicherungen, Bedingungen und alle anderen Bedingungen jeglicher Art, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, einschließlich der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, werden hiermit im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang von Superfy abgelehnt und von diesem Vertrag ausgeschlossen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Eignung der Dienste für seine Nutzung im Hinblick auf geltende Gesetze oder Vorschriften zu bestimmen.

7.8 Superfygewährleistet nicht, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden ununterbrochen oder fehlerfrei ist oder dass die Dienste über ihre Spezifikationen hinaus funktionieren. Es gibt technische Beschränkungen, die in den Spezifikationen festgelegt sind, und der Dienst kann Beschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen, die mit der Nutzung des Internets und der elektronischen Kommunikation verbunden sind. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er sich nicht ausschließlich auf die Dienste in Bezug auf gesundheitliche Sicherheit und andere Risiken verlassen darf, die in dem Anwendungsfall, für den er die Dienste einsetzt, identifiziert wurden. Superfy ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferausfälle oder Schäden, Verluste, Ansprüche oder Haftungen, die sich aus der Übertragung von Daten über Kommunikationsnetze und -einrichtungen, einschließlich des Internets, ergeben oder die in Verbindung mit den in einer Spezifikation dargelegten technischen Beschränkungen entstehen.

7.9 Der Kundekann sich dafür entscheiden, die Dienste mit Plattformen Dritter zu nutzen. Die Nutzung von Plattformen Dritter unterliegt der Vereinbarung des Kunden mit dem jeweiligen Anbieter und nicht dieser Vereinbarung. Superfy hat keine Kontrolle über die Plattformen Dritter und haftet nicht für diese, einschließlich ihrer Sicherheit, Funktionalität, ihres Betriebs, ihrer Verfügbarkeit oder Interoperabilität oder der Art und Weise, wie die Plattformen Dritter oder ihre Anbieter Kundendaten nutzen. Wenn der Kunde eine Drittplattform mit den Diensten aktiviert, kann Superfy im Namen des Kunden auf Kundendaten zugreifen und diese mit der Drittplattform austauschen.

8. PERSÖNLICHE DATEN

8.1 Bei derErbringung seiner Dienste im Rahmen dieses Vertrags kann Superfy verpflichtet sein, personenbezogene Daten im Namen des Kunden zu verarbeiten. Unter solchen Umständen halten die Parteien ihre Absicht fest, dass der Kunde und seine verbundenen Unternehmen (soweit zutreffend) der Datenverantwortliche und Superfy ein Datenverarbeiter ist und jede Partei das DSG einhalten wird.

8.2 Der Kundeerkennt an, dass Superfy anonymisierte Daten von der Plattform in Bezug auf Ergebnisse, Nutzungsdaten und andere Informationen sammeln und verwenden kann. Diese Daten werden unwiderruflich anonymisiert und gelten daher nicht mehr als personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgesetze.

9. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

9.1 Der Kundeerkennt an und stimmt zu, dass Superfy und/oder seine Lizenzgeber Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an den Diensten und der Plattform sind. Sofern hierin nicht ausdrücklich angegeben, gewährt dieser Vertrag dem Kunden keine Rechte an, unter oder in Patenten, Urheberrechten, Datenbankrechten, Geschäftsgeheimnissen, Handelsnamen, Marken (ob eingetragen oder nicht) oder sonstigen Rechten oder Lizenzen in Bezug auf die Dienste und die Plattform. Soweit Änderungen oder Verbesserungen an den Diensten und der Plattform im Rahmen oder in Verbindung mit diesem Vertrag vorgenommen werden, werden alle Rechte an geistigem Eigentum an den sich daraus ergebenden Verbesserungen oder Änderungen an Superfy und/oder seine Lizenzgeber abgetreten und gehen auf diese über und sind deren alleiniges Eigentum.

9.2 Der Kundeist Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen Kundendaten und trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Genauigkeit und Qualität aller dieser Kundendaten.

10. HAFTUNG

10.1 Superfystellt den Kunden von allen Schäden, Schadensersatzansprüchen, Verlusten, Kosten, Ausgaben, Gebühren (einschließlich angemessener Rechts- und Fachanwaltsgebühren), Bußgeldern und Strafen frei, die sich aus der Behauptung Dritter ergeben, dass die Dienste das Urheberrecht eines Dritten, eine zum Zeitpunkt der Lieferung bestehende Marke oder ein in einem Land, in dem die Dienste erbracht werden, erteiltes Patent verletzen. Wenn die Dienste als verletzend eingestuft werden oder werden könnten, wird Superfy auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen entweder: (i) dem Kunden das Recht verschaffen, sie weiter zu nutzen, (ii) sie durch ein nicht verletzendes Äquivalent ersetzen, (iii) sie so ändern, dass sie nicht verletzend sind, oder (iv) diesen Vertrag kündigen und dem Kunden die für den nicht genutzten Teil der Dienste gezahlten Gebühren erstatten.

10.2 Ungeachtet desVorstehenden haftet Superfy dem Kunden gegenüber nicht, soweit ein Anspruch darauf beruht, dass (i) Änderungen an den Diensten und/oder der Hardware von einer anderen Person als Superfy oder einer von Superfy autorisierten Partei vorgenommen wurden; (ii) der Kunde es versäumt hat, von Superfy bereitgestellte Änderungen an den Diensten und/oder der Hardware zu verwenden, um eine Verletzung oder widerrechtliche Aneignung zu vermeiden; oder (iii) die Dienste und/oder die Hardware unbefugt genutzt oder missbraucht wurden.

10.3 Diedem Kunden gemäß Ziffer 10.1 gewährten Rechte sind das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und die gesamte Haftung von Superfy für eine angebliche oder tatsächliche Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter.

10.4 Der Kundehält Superfy, seine verbundenen Unternehmen und alle seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer schadlos von und gegen alle Ansprüche, Forderungen, Schäden, Schadensersatzforderungen, Verluste, Kosten, Ausgaben und Verbindlichkeiten (einschließlich behördlicher Bußgelder und angemessener Rechts- und Fachanwaltsgebühren), die sich ergeben oder ergeben in Verbindung mit: (i) der unbefugten Nutzung der Dienste durch den Kunden oder seinen autorisierten Nutzer; (ii) der Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Superfy durch den Kunden oder seinen autorisierten Nutzer; (iii) der wesentlichen Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden oder seinen autorisierten Nutzer, einschließlich jeglicher Garantien oder Zusicherungen; und (iv) der Verletzung geltender Gesetze durch den Kunden oder seinen autorisierten Nutzer.

10.5 Wirdgegen eine der Vertragsparteien ein Verfahren eingeleitet, für das eine Entschädigung von der anderen Partei (der "entschädigenden Partei") verlangt werden kann, so setzt die Verpflichtung der entschädigenden Partei, eine solche Entschädigung zu leisten, voraus, dass die entschädigende Partei von der Partei, gegen die ein solches Verfahren eingeleitet wird (die "entschädigte Partei"), unverzüglich über einen solchen Anspruch (einschließlich der Art des Anspruchs, der Höhe des Schadensersatzes und der Art der beantragten Abhilfe) unterrichtet wird.Die entschädigte Partei kooperiert mit der entschädigenden Partei in allen angemessenen Aspekten im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen eine solche Klage auf Kosten der entschädigenden Partei.Die entschädigende Partei führt nach schriftlicher Mitteilung an die entschädigte Partei alle Verfahren oder Verhandlungen im Zusammenhang mit der Klage, übernimmt deren Verteidigung, einschließlich Vergleichsverhandlungen im Zusammenhang mit der Klage, und trägt die Kosten dieser Verteidigung, Verhandlungen und Verfahren.Die entschädigende Partei hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung von Ansprüchen, für die sie im Rahmen dieser Vereinbarung Entschädigung leistet, vorausgesetzt, dass die entschädigende Partei keinen Vergleich über einen solchen Anspruch ohne die vorherige Zustimmung der entschädigten Partei abschließt, die nicht unbillig verweigert werden darf.Die entschädigte Partei hat das Recht, einen eigenen Rechtsbeistand zu beauftragen und sich auf eigene Kosten an der Verteidigung gegen die Klage oder den Anspruch zu beteiligen.

11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

11.1 Keine derBestimmungen dieser Vereinbarung beschränkt oder schließt die Haftung einer der Vertragsparteien in Bezug auf Ansprüche wegen Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit, Betrug oder arglistiger Täuschung oder sonstiger Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, aus.

11.2 Soweitnach geltendem Recht zulässig, haftet Superfy gegenüber dem Kunden nicht für Gewinn-, Geschäfts-, Umsatz- oder Datenverluste, Rufschädigung oder für indirekte, besondere, zufällige, strafende oder Folgeschäden, unabhängig davon, wie diese verursacht wurden und unter welcher Haftungstheorie sie entstanden sind, unabhängig davon, ob Superfy auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder nicht.

11.3 Vorbehaltlichder Ziffern 11.1 und 11.2 übersteigt die Gesamthaftung von Superfy und den mit ihr verbundenen Unternehmen, die sich aus diesem Vertrag oder den Diensten ergibt oder damit zusammenhängt, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist (einschließlich der Haftung für Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten oder eines Schadensersatzanspruchs), nicht den Gesamtbetrag der Gebühren, die der Kunde in den drei Monaten vor dem Anspruch, aus dem die Haftung entstanden ist, gezahlt hat.

12. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

12.1 DieserVertrag beginnt am Tag des Inkrafttretens und läuft, sofern er nicht wie in dieser Ziffer 12 vorgesehen gekündigt wird, für die erste Laufzeit. Danach verlängert sich dieser Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate (Verlängerungszeitraum), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens 90 Tage vor Ablauf des anfänglichen Zeitraums oder eines Verlängerungszeitraums schriftlich die Beendigung mit; in diesem Fall endet dieser Vertrag mit Ablauf des jeweiligen anfänglichen Zeitraums oder Verlängerungszeitraums oder wird anderweitig gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags beendet. Die Erstlaufzeit bildet zusammen mit allen nachfolgenden Verlängerungslaufzeiten die Laufzeit. Wenn Superfy die Preise für die Dienste für eine solche Verlängerungslaufzeit ändern möchte, kann es dies in Übereinstimmung mit Klausel 5 tun.

12.2 Wennder Kunde nachfolgende Bestellformulare unterzeichnet, endet die Laufzeit dieser Abonnements gemeinsam mit der ursprünglichen Laufzeit dieser MSA. Beträgt die Restlaufzeit dieser MSA weniger als 12 Monate, beträgt das Datum der gemeinsamen Beendigung mindestens 12 Monate ab dem Datum des Bestellformulars.

12.2 JedePartei ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, wenn

12.2.1 bei einerwesentlichen Verletzung dieser Vereinbarung durch die andere Partei, die, sofern sie behebbar ist, von der säumigen Partei nicht innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über die Verletzung durch die nicht säumige Partei behoben wird;

12.2.2 Betrugoder vorsätzliche Nichterfüllung durch die andere Partei; oder

12.2.3 dieandere Partei wird zahlungsunfähig oder ist nicht in der Lage, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen (gemäß der Definition des geltenden Rechts), oder es wird ein Liquidator, Konkursverwalter oder Verwalter für sie bestellt, oder es wird ein Abwicklungsverfahren gegen sie eingeleitet.

12.3 Superfykann den Vertrag schriftlich kündigen, wenn eine Rechnung von Superfy dreißig Tage nach Eingang einer schriftlichen Zahlungsaufforderung beim Kunden unbezahlt bleibt.

12.4 BeiBeendigung dieses Vertrages aus irgendeinem Grund:

12.4.1 enden alleLizenzen und Zugriffsrechte, die im Rahmen dieses Vertrags gewährt werden, sofort;

12.4.2 gibt jedePartei die Geräte, das Eigentum, die Dokumentation und andere Gegenstände (sowie alle Kopien davon), die der anderen Partei gehören, zurück und nutzt sie nicht weiter;

12.4.3 NachErhalt einer schriftlichen Aufforderung wird Superfy sich in angemessener Weise bemühen, dem Kunden innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt einer solchen schriftlichen Aufforderung eine Sicherungskopie der Kundendaten zu liefern, vorausgesetzt, der Kunde hat zu diesem Zeitpunkt alle zum Zeitpunkt der Beendigung ausstehenden Gebühren und Kosten bezahlt. Erhält Superfy eine solche Aufforderung nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum der Kündigung, kann Superfy alle in seinem Besitz befindlichen Kundendaten vernichten oder anderweitig darüber verfügen; und

12.4.4 Rechte, Rechtsbehelfe, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind,einschließlich des Rechts, Schadenersatz für eine Vertragsverletzung zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder davor bestand, bleiben unberührt.

13. VERTRAULICHKEIT

13.1 JedeVertragspartei (die "empfangende Vertragspartei") erkennt an, dass sie im Rahmen dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen von der anderen Vertragspartei (der "offenlegenden Vertragspartei") erhalten kann. Die empfangende Partei hat alle von der offenlegenden Partei offengelegten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und darf vertrauliche Informationen nur zur Förderung dieser Vereinbarung verwenden. Die empfangende Partei darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei keine vertraulichen Informationen an irgendeine Person weitergeben, mit der Ausnahme, dass die empfangende Partei die vertraulichen Informationen ihren leitenden Angestellten, Mitarbeitern, unabhängigen Vertragspartnern und Vertretern ("Vertreter") auf einer "Need-to-know"-Basis offenlegen darf, vorausgesetzt, dass diese Vertreter an eine schriftliche Vereinbarung mit im Wesentlichen den gleichen Bedingungen wie diese Klausel 13 gebunden sind und die empfangende Partei letztlich für jede Verletzung dieser Vereinbarung haftet.

13.2 DieVertraulichkeitsverpflichtungen bestehen während der Laufzeit dieser Vereinbarung und danach fort, es sei denn, die vertraulichen Informationen fallen unter eine der in Abschnitt 13.3 genannten Ausnahmen.

13.3 DieseKlausel 13 gilt nicht für Informationen, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie: (a) aufgrund einer Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei oder ihrer Angestellten oder Beauftragten allgemein zugänglich sind; (b) von der empfangenden Partei von Dritten ohne Einschränkung und ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht durch diese Dritten erhalten wurden; (c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne sich auf die vertraulichen Informationen zu stützen.

13.4 Wirddie empfangende Partei gerichtlich zur Offenlegung der vertraulichen Informationen aufgefordert, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der offenlegenden Partei erhalten hat, so hat die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, um der offenlegenden Partei Gelegenheit zu geben, eine Schutzverfügung oder andere ihr angemessen erscheinende Maßnahmen zu erwirken, und die empfangende Partei hat die offenlegende Partei in angemessener Weise bei diesen Bemühungen zu unterstützen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht verboten. Ist eine Offenlegung dennoch erforderlich, so beschränkt die empfangende Partei ihre Offenlegung auf den Teil der vertraulichen Informationen, der gemäß den Empfehlungen ihres Rechtsbeistands offengelegt werden muss.

13.5 JedeVerletzung oder drohende Verletzung einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei kann der offenlegenden Partei einen unmittelbaren und nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügen, für den Schadenersatz allein möglicherweise keine angemessene Abhilfe darstellt.Folglich hat die offenlegende Partei das Recht, zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, die nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen, einen Unterlassungsanspruch gegen die empfangende Partei geltend zu machen oder eine bestimmte Erfüllung dieser Klausel zu erzwingen.

13.6 EinePartei muss die offenlegende Partei schriftlich und unter Angabe aller ihr bekannten Einzelheiten unverzüglich benachrichtigen, wenn ihr eine tatsächliche, vermutete, wahrscheinliche oder drohende Verletzung einer Verpflichtung in Bezug auf die vertraulichen Informationen durch eine Person oder ein tatsächlicher, vermuteter, wahrscheinlicher oder drohender Diebstahl, Verlust, Schaden oder unbefugter Zugang, Gebrauch oder Offenlegung von oder zu vertraulichen Informationen bekannt wird.

14. HÖHERE GEWALT

Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung, wenn sie durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe, an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung oder an der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit gehindert wird oder diese verzögert, Ausfall einer Versorgungseinrichtung oder eines Transport- oder Telekommunikationsnetzes, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Befolgung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Unfall, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Pandemie, Epidemie, vorausgesetzt, dass die Partei über ein solches Ereignis und dessen voraussichtliche Dauer informiert ist. Unter diesen Umständen hat die betroffene Partei Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Frist für die Erfüllung dieser Verpflichtungen, sofern die Verzögerung oder Nichterfüllung drei (3) Monate andauert, kann die nicht betroffene Partei diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von einem Kalendermonat durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.

15. VERSCHIEDENES

15.1 Verzicht: Das Versäumnis oder die Verzögerung der Ausübung von Rechten oder Rechtsmitteln, die im Rahmen dieser Vereinbarung oder des Gesetzes vorgesehen sind, oder die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels stellt wedereinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar, noch schließt es die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels aus oder beschränkt sie.

15.2 Ungültigkeit: Sollteeine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde für ungültig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Sollte eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung gültig, durchsetzbar oder rechtmäßig sein, wenn ein Teil davon gestrichen würde, so gilt die Bestimmung mit der Änderung, die erforderlich ist, um dem wirtschaftlichen Willen der Parteien Wirkung zu verleihen.

15.3 Gesamte Vereinbarung: DieseVereinbarung (einschließlich aller Bestellformulare und der DPA) und alle darin genannten Dokumente stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen, Absprachen oder Vereinbarungen zwischen ihnen in Bezug auf den von ihnen abgedeckten Gegenstand. Zwischen den Parteien können zusätzliche Auftragsformulare vereinbart werden, die auf diese Vereinbarung Bezug nehmen; jedes dieser Formulare ist Teil der Vereinbarung.

15.4 Abtretung: JedePartei ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an (i) ein verbundenes Unternehmen, (ii) einen Erwerber aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder (iii) einen Dritten, der an einer Fusion, einem Erwerb, einem Verkauf von Vermögenswerten oder einer anderen Unternehmensumstrukturierung, an der eine Partei beteiligt ist, beteiligt ist, abzutreten. Jeder Versuch, diese Vereinbarung unter Verstoß gegen diese Bestimmung abzutreten, ist nichtig und ohne Wirkung. Diese Vereinbarung bindet die Parteien und ihre jeweiligen zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger und kommt ihnen zugute.

15.5 Werbung: Keine derParteien darf diese Vereinbarung öffentlich bekannt geben, es sei denn, die andere Partei hat vorher zugestimmt oder es ist gesetzlich vorgeschrieben. Superfy darf jedoch den Kunden und seine Warenzeichen in Kundenlisten und Werbematerialien von Superfy aufnehmen, wird diese Verwendung jedoch auf schriftliche Aufforderung des Kunden einstellen.

15.6 Keine Vertretungsbefugnis: Nichtsin diesem Vertrag zielt darauf ab, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien zu begründen, oder ermächtigt eine der Parteien, als Vertreter für die andere Partei zu handeln.

15.7 Mitteilungen: AlleMitteilungen, die von einer der Parteien im Rahmen des Vertrages zu machen sind, sind per Post/E-Mail an die Kontaktperson zu senden, deren Daten im Bestellformular angegeben sind. Eine Mitteilung, die (i) persönlich zugestellt wird, gilt als zugestellt, wenn sie zugestellt wird, oder, wenn die Zustellung nicht während der Geschäftszeiten erfolgt, um 9 Uhr am ersten Werktag nach der Zustellung, (ii) per Post, wenn sie korrekt adressiert ist, per frankiertem Einschreiben, gilt zwei Tage nach dem Datum der Postzustellung als zugestellt, und fünf Tage bei frankierter eingeschriebener Luftpost, und (iii) per E-Mail gilt als um 9 Uhr am nächsten Werktag nach der Übermittlung zugestellt.

15.8 Überleben: Diefolgenden Klauseln überdauern die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung: Klausel 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und diese Klausel 15.

15.9 Änderung: Superfykann diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich an den Kunden abändern.

15.10 Gegenstücke: DieseVereinbarung kann in einer beliebigen Anzahl von Gegenstücken ausgefertigt werden, von denen jedes, wenn es ausgefertigt und zugestellt wird, ein Original dieser Vereinbarung darstellt, aber alle Gegenstücke stellen zusammen dieselbe Vereinbarung dar.

15.11 Streitbeilegung: DieParteien bemühen sich nach bestem Wissen und Gewissen um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Bestehen, der Gültigkeit, dem Aufbau, der Erfüllung und der Beendigung der Vereinbarung (oder einzelner Bestimmungen) ergeben. Die bevorzugte Methode zur Beilegung von Streitigkeiten ist die Eskalation an die Geschäftsleitung der Vertragsparteien. Kann die Geschäftsleitung die Streitigkeit nicht innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Mitteilung der Streitigkeit beilegen, so wird die Angelegenheit gemäß Klausel 15.12 an die irischen Gerichte verwiesen.

15.12 Geltendes Recht und Gerichtsstand: DieseVereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit ihr ergeben, unterliegen den Gesetzen der Republik Irland und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Die Parteien erklären sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte der Republik Irland die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).